Fischereiverein Marchegg!

Danke an unsere Sponsoren und Gönner!

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01raiffeisenbank

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Danke an unsere Sponsoren und Gönner!

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20maas

Geschätzte MitgliederInnen!

Nachstehend möchten wir wichtige Änderungen für unser Revier zur Kenntnis bringen und möchten gleichzeitig um deren Einhaltung ersuchen:

• Brittelmaßige Raubfische (Wels, Zander, Hecht) müssen entnommen werden. Gilt für die Reinboldgrube/Querwerk/äußerer Lusgraben!

• Abhakmatte und Kescher sind bei der Fischerei im gesamten Revier verpflichtend mitzuführen und auch zu verwenden!

• Trotz Anbindung bleiben im Querwerk sämtliche Bestimmungen unverändert bestehen. Das Querwerk reicht von der Anbindung/March bis zum Auslauf/March.

• In den neugeschaffenen, an die March angebundenen Gräben (innerer Lusgraben, Wolfsinselgräben), gelten die gleichen fischereirechtlichen Bestimmungen wie für den Marchfluss!
Einzige Ausnahme: Daubeln mit Daubelzillen ist in den Gräben verboten!

Die Vereinsleitung


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