Für jede bestehende und bewilligte Fischerhütte samt Krananlage liegt ein Plan bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde (Land NÖ) auf! Bei baulicher Veränderung, etwa durch Vergrößerung oder sonstiger gravierender Änderungen der bestehenden Hüttenanlage, werden Sie ersucht baulichen Abweichungen von der Bewilligung, der Wasserrechtbehörde vor Baubeginn!!!! mit einem Antrag auf Abänderung der Bewilligung und einem Plan der die geplante Maßnahme darstellt anzuzeigen! Nachstehend Bilder von Musterplänen!
Musterpläne für Fischerhütten!
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- Kategorie: Richlinien Fischerhütten!
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